Bayerischer Streuobstpakt

 

Streuobstbaumförderung für Bürgerinnen und Bürger in Rimpar: Wichtige Fragen und Antworten zur Bestellung

Förderprogramm „Streuobst für alle“

Streuobstwiesen sind eine in Bayern über Jahrhunderte gewachsene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für unsere Kulturlandschaft, die Artenvielfalt, Klimaanpassung aber auch die Selbstversorgung eines jeden einzelnen. In den letzten Jahrzehnten ist die Anzahl der Streuobstbäume im Landkreis Würzburg so wie in ganz Bayern dramatisch zurückgegangen. Der Streuobstpakt der bayerischen Staatsregierung hat das Ziel, bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von rund einer Million neuen Streuobstbäumen zu fördern.

Im Rahmen des Förderprogramms „Streuobst für alle!“ wird der Kauf hochstämmiger Obstgehölze gefördert (Stammhöhe mindestens 1,40 Meter). Jeder Grundstücksbesitzer kann sich an der Aktion beteiligen und Bäume in Bayern pflanzen. Anbei gibt es die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Wie hoch ist die mögliche Förderung?
Gefördert wird der Kauf vom Amt für Ländliche Entwicklung mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum.

Welche Bäume sind förderfähig?
Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche). Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.

Wie sind die Kosten im Verhältnis zur Fördersumme einzuordnen?
Für normale Streuobstbäume (Birne, Apfel, Quitte, Zwetschge, Kirsche) sind 45 Euro in der Regel ausreichend, um die Kosten komplett zu begleichen. Wildobstbäume sind häufig teurer (etwa 100 Euro), weshalb Bürger, welche einen solchen Baum erhalten möchten, für die höheren Kosten aufkommen müssen. Sie erhalten über die Mehrkosten eine Rechnung.

Welche Bäume sind von der Förderung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind die Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette, die Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja, Hasel, Bäume für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte von über 100 Bäumen pro Hektar), Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen, die behördlich vorgeschrieben sind und Bäume, die schon durch andere Förderprogramme gepflanzt werden.

 

siehe Liste der Bäume hier

die Liste der Sonderbäume finden Sie hier

 

Einfach Kontakt aufnehmen bei unserem :

Streuobstwart:
Karlheinz Hornung

E-Mail: streuobstwart@ogv-rimpar.de

oder…

Kassier:
Herbert Müller

E-Mail: kassier@ogv-rimpar.de

 

 

 

 

 

Bild Quelle: ChatGPT