Streuobstbaumförderung für Bürgerinnen und Bürger in Rimpar: Wichtige Fragen und Antworten zur Bestellung
Förderprogramm „Streuobst für alle“
Streuobstwiesen sind eine in Bayern über Jahrhunderte gewachsene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für unsere Kulturlandschaft, die Artenvielfalt, Klimaanpassung aber auch die Selbstversorgung eines jeden einzelnen. In den letzten Jahrzehnten ist die Anzahl der Streuobstbäume im Landkreis Würzburg so wie in ganz Bayern dramatisch zurückgegangen. Der Streuobstpakt der bayerischen Staatsregierung hat das Ziel, bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von rund einer Million neuen Streuobstbäumen zu fördern.
Im Rahmen des Förderprogramms „Streuobst für alle!“ wird der Kauf hochstämmiger Obstbäume gefördert (Stammhöhe im Regelfall 180 cm aber mindestens 140 cm aufweisen).Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen. Jeder Grundstücksbesitzer kann sich an der Aktion beteiligen und Bäume in Bayern pflanzen. Anbei gibt es die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Wie hoch ist die mögliche Förderung?
Gefördert wird der Kauf vom Amt für Ländliche Entwicklung mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum.
Welche Bäume sind förderfähig?
Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche). Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.
Wie sind die Kosten im Verhältnis zur Fördersumme einzuordnen?
Für normale Streuobstbäume (Birne, Apfel, Quitte, Zwetschge, Kirsche) sind 45 Euro in der Regel ausreichend, um die Kosten komplett zu begleichen. Wildobstbäume sind häufig teurer (etwa 60 bis 100 Euro), weshalb Bürger, die einen Wildobstbaum bestellen, für die höheren Kosten aufkommen müssen.
Welche Bäume sind von der Förderung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind die Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette, die Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja, Hasel und weitere Neuzüchtungen, die sie nicht in der Bestellliste finden.
Bäume für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte von über 100 Bäumen pro Hektar), Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen, die behördlich vorgeschrieben sind und Bäume, die schon durch andere Förderprogramme gepflanzt werden.
Sonstige Ausgaben und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Pflanzung (z.B. Baum-pfähle) und der Pflege der Bäume anfallen, werden nicht gefördert.
Fachgerechte Pflanzung der Streuobstbäume
Hinweise für eine fachgerechte Pflanzung können dem Merkblatt „Pflanzanleitung für Streuobstbäume“ unter folgendem Link entnommen werden:
www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/311039
Allgemeine Hinweise zum Streuobst finden sie unter
siehe Sortimentenliste Kern- und Steinobst finden Sie hier
Weitere förderfähige Bäume / Preisliste und Pflanzzubehör finden Sie hier
Bestellformular aufüllen und uns bis Ende Mai 2025 senden
Bestellformular Streuobstbaumförderung
Einfach Kontakt aufnehmen bei unserem :
Streuobstwart:
Karlheinz Hornung
E-Mail: streuobstwart@ogv-rimpar.de