Bürgergartenordnung

1. Der Garten ist für Jedermann kostenlos nutzbar.

2. Verlassen Sie dieses Gelände so, wie Sie es vorgefunden haben und vorfinden möchten!

3. Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen aller Art ist verboten!

4. Die Bewirtschaftung erfolgt durch die Bürger!

5. Wer erntet, sollte auch säen, bzw. neue Pflanzen setzen!

6. Das mutwillige Zerstören oder egoistische Einsammeln der Ernte ist zu unterlassen!

7. Patenschaften für einzelne Hochbeete können nach Absprache übernommen werden.

8. Spenden in Form von Pflanzen, Gartengeräten o.ä. nehmen wir gerne entgegen.

Dieses Projekt wurde unterstützt durch die ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) und wird getragen von der Marktgemeinde, dem OGV und den Freien Wählern.

Wer darf in den Bürgergarten?
Der Bürgergarten steht allen Mitbürgern offen. Wir erwarten allerdings, dass sich an die Spielregeln der Bürgergartenordnung gehalten wird.

Darf Jeder jedes Beet abernten?
Jeder darf sich an den nicht gekennzeichneten Beeten bedienen. Wir erwarten im Gegenzug allerdings, dass die Beete pfleglich behandelt werden, sich an den Arbeiten beteiligt wird. Z.B. mal ein Beet gießen wenn man erntet, oder säen oder neue Pflanzen setzen.

Wer kontrolliert das Ganze?
Wir appellieren  an die Vernunft und das Verständnis aller die den Garten benutzen.

Wie sind die Öffnungszeiten?
Der Garten ist bis 22 h geöffnet. Danach ist das Betreten verboten!

Wie kann man dieses Projekt unterstützen?
Wir treffen uns jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat gegen 18 h bis in den Herbst.
Gäste und Helfer sind herzlich willkommen!
Gerne nehmen wir Verbesserungsvorschläge und hilfreiche Tipps an!
Kommen Sie vorbei und mit uns ins Gespräch!

Halten Sie Rücksprache mit uns, wenn Sie uns unterstützen wollen.
Wir erklären Ihnen gerne wo Sie Gießkannen, Hacken usw. finden.